Terms and Conditions

Allgemeine Bedingungen des KINNERKRAM`S für die Benutzung des

Hallenspielplatzes KINNERKRAM

(Stand: 23.07.2005)

Mit dem Betreten des Hallenspielplatzes „KINNERKRAM“ werden die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung des KINNERKRAM´S durch den Besucher (Eltern, sonstige Begleitpersonen und Kinder) anerkannt und ausdrücklich Gegenstand des Benutzungsvertrages.

 

(1) Der KINNERKRAM besteht aus mehreren Unterhaltungs- und Spielkomponenten, verschiedenen Kleinspielaktivitäten und einem Klettergerüst. Die Benutzung aller angebotenen Einrichtungen und Geräte erfolgt auf eigene Gefahr der Besucher und erfordert Rücksichtnahme auf die anderen Besucher, unbeschadet der Verpflichtung des KINNERKRAM´s sämtliche Einrichtungen und Geräte in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.

(2) Kindern ist der Besuch des KINNERKRAM´S nur in Begleitung ihrer Eltern oder eines anderen Aufsichtspflichtigen gestattet, es sei denn, die Eltern haben ausdrücklich auf dem dafür vorgesehenen Formular ihr Einverständnis mit dem Besuch durch das Kind ohne die Begleitung eines Aufsichtspflichtigen erklärt. Eine Übertragung der Aufsichtspflicht auf den KINNERKRAM oder deren Personal findet nicht statt. Das Personal des KINNERKRAM`s ist für die Beaufsichtigung der Kinder nicht verantwortlich.

(3) Eltern bzw. der sonstige Aufsichtspflichtige haften für ihre Kinder und sind sowohl für den Eintritt jeglicher Schäden an der Einrichtung und den Gerätschaften als auch für Personen- und Sachschäden bei Dritten verantwortlich.

(4) Der KINNERKRAM oder ihre Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der KINNERKRAM haftet nicht für selbst verschuldete Unfälle der Besucher, insbesondere nicht für Schäden, die auf eigener unsachgemäßer Behandlung und/oder Handhabung der Geräte oder sonstiger Spieleinrichtungen beruhen und/oder durch andere Besucher verursacht werden. Auch im Falle von höherer Gewalt und Zufall sowie Mängeln,

die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der KINNERKRAM nicht.

(5) Der Spielbereich des KINNERKRAM darf nicht mit Schuhen sondern nur mit Socken oder Strümpfen mit rutschfesten Sohlen betreten werden. (6) Zur Sicherheit aller Besucher dürfen Behälter und Gegenstände aus Glas sowie eigenes Spielzeug im Spielbereich nicht benutzt werden. Scharfe, spitze oder sonstige gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden.

(7) Das Essen und Trinken ist im Spielbereich nicht gestattet. Das Rauchen ist im KINNERKRAM nur in den dafür vorgesehenen Räumen außerhalb des Spielbereichs gestattet. (8) Für Beschädigungen an der Bekleidung der Besucher, die bei der Benutzung der Einrichtungen und Geräte des KINNERKRAM`S entstehen, haftet der KINNERKRAM nicht. Eine Haftung für die in den KINNERKRAM mitgebrachten Gegenstände, Geld und sonstige Wertsachen wird nicht übernommen.

(9) Sämtliche Einrichtungen des KINNERKRAM sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhaften Verunreinigen, Beschädigung oder Verlust entliehener Sachen haftet der Besucher für den Schaden. Beschädigungen an der Einrichtung oder den Gerätschaften sowie entliehenen Gegenständen sind vom Besucher dem Personal unverzüglich anzuzeigen.

(10) Den im Interesse der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit getroffenen Maßnahmen und Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten. Das von der Geschäftsführung hierzu bevollmächtigte Personal übt das Hausrecht innerhalb des KINNERKRAM`S aus. Es ist befugt, Besucher die die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden, andere Besucher belästigen, gegen die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, oder den Anordnungen des Personals nicht Folge leisten, aus dem KINNERKRAM zu verweisen.

(11) Der Zutritt zum KINNERKRAM ist nicht gestattet für Personen mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden sowie Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

(12) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Leer. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen

ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung ist vielmehr so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck, soweit zulässig, erreicht wird.

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